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Baulandmobilisierung und Baulandentwicklung

Bauland ist die zentrale Voraussetzung für den Wohnungsbau. Die Mobilisierung von Bauland ist eine Herausforderung, deren Bewältigung ein enges Zusammenwirken der am Bodenmarkt wirkenden Akteure erfordert.

Die Baulandmobilisierung und Baulandentwicklung benötigt optimale Rahmenbedingungen auf allen föderalen Ebenen. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Im September 2018 wurde beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission) eingerichtet. Die Mitglieder der Baulandkommission waren Vertreter und Vertreterinnen der Regierungsfraktionen, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, Verbände der Wohnungs-, Immobilien-, Bau- und Stadtentwicklungspolitik, der Deutsche Mieterbund sowie Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und kommunaler Praxis. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeit standen die Untersuchung und Diskussion von rechtlichen Regelungen sowie Anreiz- und Förderinstrumenten zur Ausweitung des Angebots an Bauland, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Neubau von bezahlbaren Wohnungen sowie für eine soziale Ausgewogenheit der Bodenpolitik. Auf Grundlage der Beratungen in der Baulandkommission wurde ein konkreter Katalog von Empfehlungen erarbeitet, der am 2. Juli 2019 veröffentlicht wurde. mehr

Eine Liste mit den Mitgliedern der Baulandkommission finden Sie in der Pressemitteilung vom 30.11.2018.

Ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten der Baulandkommission kamen ihre Mitglieder bzw. ihre Nachfolger zu einer Zwischenbilanzkonferenz in Berlin zusammen. Hauptaugenmerk der Konferenz am 28. September 2020 war der Austausch zum Umsetzungsstand der Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Baulandkommission. mehr

Aufbauend auf den Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen der Baulandkommission wurde das Baulandmobilisierungsgesetz erarbeitet, das am 07.05.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 23.06.2021 in Kraft getreten ist. mehr

  • Die Kommunen sollen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden. Hierzu hat die Bundesregierung aufbauend auf den Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen der Baulandkommission das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland vorgelegt, das am 07.05.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde und am 23. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Mehr Informationen zum Baulandmobilisierungsgesetz finden Sie hier.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die dafür oft erforderliche Entwicklung von Bauland ist für zahlreiche Städte eine besondere Herausforderung. Dies gilt vor allem für Regionen, die durch positive Wanderungssalden und eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnungen und Gewerbeflächen geprägt sind. Großstädte ebenso wie kleinere und mittlere Städte in ihren Verflechtungsräumen. Das für die Entwicklung neuer Baugebiete und die Mobilisierung bestehender Bebauungsmöglichkeiten zur Verfügung stehende Instrumentarium im BauGB ist vielfältig und erfordert teils vertiefte Kenntnisse der rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Implikationen. Diese Herausforderung trifft die Kommunen zu einer Zeit, in der Fachpersonal – angesichts der Engpässe auf dem Arbeitsmarkt – schwer zu finden ist. Kompetenzen und wertvolles Erfahrungswissen sind aufgrund von Stellenabbau und Generationenwechsel mancherorts nicht mehr ausreichend abrufbar.

Im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) setzt das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gemeinsam mit dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) bis 2022 eine Aus- und Fortbildungsoffensive mit zahlreichen regional im Bundesgebiet verteilten Schulungsveranstaltungen um.

Durch die Schulungen sollen kommunalen Anwendungs- und Entscheidungsebenen Impulse für eine schnelle, effektive und effiziente Mobilisierung von Wohnungsbauten gegeben und das erforderliche Grundlagenwissen in kompakter Weise vermittelt werden.

Auf der Basis von best practice Beispielen sollen am Ende des Projekts auf einer Abschlussveranstaltung neben den rechtlichen, administrativen und planungspraktischen Implikationen auch strategische Aspekte der kommunalpolitischen Kommunikation vermittelt und erörtert werden. Die Veranstaltung soll sich insbesondere an die Ebene der Entscheiderinnen und Entscheider, also Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie die Leitungsebene in den Verwaltungen der Kommunen richten.

Als zusätzlicher Projektbaustein ist ein Sammelband mit wesentlichen Inhalten der Schulungsveranstaltungen geplant. Somit werden auf Basis der Vorträge auf den Schulungen und der Abschlussveranstaltung beispielhafte Wege zur Schaffung von Wohnbauland für die Praxis aufbereitet. 

  • Bund und Länder verstärken die Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus.
  • Die Bundesregierung wird über die BImA bundeseigene Grundstücke weiter vergünstigt an Kommunen vergeben und sie damit in die Lage versetzen, rasch die planungsrechtlichen Voraussetzungen herbei zu führen und dann zügig bezahlbare Wohnungen bauen zu können. 
  • Mit dem Haushaltsgesetz 2018 haben wir dafür bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Verbilligungsrichtlinie entsprechend angepasst. Damit können Länder und Kommunen auf alle entbehrlichen BImA-Liegenschaften zugreifen und diese auch an private Dritte für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus weiterveräußern. Seit Januar 2015 kam es zu 60 Verkaufs- und Nachverhandlungsfällen mit Verbilligungen von insgesamt rd. 120 Mio. Euro für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus. Dadurch werden rd. 5.100 Wohnungen geschaffen, Tendenz steigend.
  • Der Bund ist zudem bereit, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch das Erbbaurecht nutzen zu können, damit eine rasche Bebauung erfolgen kann. 
  • Auch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) hat die nach seinem gesetzlichen Auftrag geforderte Verwertung seiner Liegenschaften stärker auf den sozialen Wohnungsbau ausgerichtet. Die Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von entbehrlichen Grundstücken ist mit Wirkung zum 01.01.2020 in entsprechender Anwendung auf das BEV übertragen worden, soweit der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient.
  • Auch die Länder werden ihre Flächenpotentiale aktivieren, um bezahlbares Wohnen zu sichern. Einige Kommunen betreiben bereits Baulandmobilisierung auf hohem Niveau. Diese Beispiele gilt es zu verbreiten und dafür gezielt Anreize zu schaffen.
  • Bund, Länder und Gemeinden wirken darauf hin, dass öffentliche Grundstücke in der Regel auf der Grundlage der Konzeptausschreibung für den Wohnungsbau vergeben werden.