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Baukostensenkung und Fachkräftesicherung

Ein wichtiger Baustein der Wohnraumoffensive ist das Maßnahmenpaket Baukosten und Fachkräftesicherung. Dazu wurde auf dem Wohngipfel am 21.09.2018 ein Bündel von Maßnahmen vereinbart, die einen effektiven Beitrag zur Begrenzung der Baukosten leisten können und einer breiten Umsetzung zugeführt werden sollen.

Zu den Maßnahmen gehören Verbesserungen bei rechtlichen Rahmenbedingungen und Veränderungen bei den Planungs- und Produktionsprozessen. Um die gewünschten Impulse für die Ausweitung des Wohnraums zu erreichen, ist auch eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten notwendig.

Das Maßnahmenpaket Baukosten und Fachkräftesicherung umfasst im Einzelnen folgende Handlungsfelder:

  • Bezahlbares Bauen ist wesentlich durch handhabbare und verständliche Landesbauordnungen bestimmt.
  • Die Länder sind sich ihrer Verantwortung für das Bauordnungsrecht als wesentlichen Teil des in ihrer Kompetenz liegenden Sicherheitsrechts bewusst. Sie nehmen die Aufgabe, für ein einfaches, handhabbares und verständliches Bauordnungsrecht zu sorgen, unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten wahr. Im Dialog mit den betroffenen Akteuren stellen die Länder einen gesellschaftlichen Konsens über den bauordnungsrechtlichen Rahmen beim Bauen her.
  • Der Wohngipfel hat gezeigt: Bund und Länder sind sich einig, dass eine möglichst weitreichende Harmonisierung der 16 Landesbauordnungen insbesondere mit Blick auf das bezahlbare Bauen und Wohnen notwendig ist. Die Länder, in deren ausschließlicher Zuständigkeit das Bauordnungsrecht liegt, streben eine weitestgehende Harmonisierung der Landesbauordnungen auf der Grundlage der Musterbauordnung der Länder an. In diesem Sinne hat sich die Bauministerkonferenz der Länder im Februar 2019 geäußert. Diese Zielsetzung der Länder ist begrüßenswert. Zudem haben die Länder in der Bauministerkonferenz vom Februar 2019 eine Regelung zur Typengenehmigung beschlossen, die in die Musterbauordnung aufgenommen wird. Mit diesem Instrument soll die Anwendung von seriellen Bauweisen, die Verwendung von Modulen und damit ein beschleunigtes Bauen unterstützt werden.
  • Die Länder sind dabei, das auf dem Wohngipfel Vereinbarte umzusetzen. Mit den zuletzt beschlossenen bzw. den aktuell im Verfahren befindlichen Novellen zahlreicher Landesbauordnungen wurden bzw. werden aktuelle Vorgaben aus der Musterbauordnung, u. a. die Typengenehmigung, umgesetzt.
  • Serielles und modulares Bauen ist eine schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert den seriellen und modularen Geschosswohnungsbau.
  • Mit maßgeblicher Unterstützung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde im Jahr 2018 der GdW-Rahmenvertrag für seriellen und modularen Geschosswohnungsbau abgeschlossen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Rahmenvereinbarung beigetreten und plant nun, Bundesbediensteten-Wohnungen auch in serieller und modularer Bauweise zu erstellen. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Wohnungsneubauprojekt in Aschaffenburg erstmals genutzt. Die Beauftragung erfolgte im Sommer 2020. Die ersten Wohnungen sollen bis Ende 2021 fertiggestellt sein. Darüber hinaus sind Projekte in Hamburg und Langen (Hessen) in Planung. Die Umsetzung des Rahmenvertrags wird durch aktive Kommunikation mit den Wohnungsbaugesellschaften, den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit unterstützt und durch Expertengremien flankiert.
  • Die Bereitschaft der Länder, die bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen für serielle und modulare Bauweisen auf den Prüfstand zu stellen und nach Erfordernis zu harmonisieren, kann zu diesem Erfolg beitragen. Damit können die Genehmigungsverfahren entlastet und beschleunigt werden. Im Februar 2019 hat die Bauministerkonferenz der Länder eine Regelung zur Typengenehmigung beschlossen, die in die Musterbauordnung der Länder aufgenommen wird. Mit diesem Instrument sollen serielle und modulare Bauweisen unterstützt und dadurch ein Beitrag zum beschleunigten Bauen geleistet werden.
  • Begleitet wird das serielle und modulare Bauen durch alle beteiligten Akteure im Rahmen von Fachkongressen, Erfahrungsaustausch zu best practice Beispielen (z.B. zur Verwendung von klimaschonenden Baustoffen wie Holz), Leitfäden und eine parallele Evaluation. Der städtebaulichen Einbindung und der baukulturellen Qualität wird dabei ein hohes Gewicht beigemessen. 

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

  • Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden die wichtigsten Verwaltungsleistungen (575) für den Bürger digital zugänglich gemacht. Für einen effizienten Ressourceneinsatz soll die Umsetzung eines Großteils der OZG-Leistungen im Sinne des „Einer für Alle/Viele“-Ansatzes (EfA) erfolgen. EfA bedeutet, dass ein Land eine Online-Lösung für eine Verwaltungsleistung einmal zentral mit dem Landes-IT Dienstleister entwickelt und betreibt sowie anderen Ländern diese zur Mitnutzung bzw. Nachnutzung bereitstellt.
  • Das digitale Baugenehmigungsverfahren ist eine vorrangige Verwaltungsleistung im OZG-Themenfeld „Bauen & Wohnen“. Das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ umfasst rund 60 Verwaltungsleistungen und wird federführend auf Bundesseite durch das BMI sowie auf Landesseite durch Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Regelsetzung und den Vollzug im Bereich Baugenehmigungsverfahren liegt bei den Ländern und Kommunen.
  • Zur Optimierung der Prozesse und für die konsequente Digitalisierung planungsrechtlicher und bauaufsichtlicher Verfahren haben die Länder die XLeitstelle in Hamburg eingerichtet und mit XPlanung und XBau gemeinsame Datenstandards geschaffen. Diese Standards werden kontinuierlich weiterentwickelt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der XLeistelle.
  • Grundlagen für ein digitales Baugenehmigungsverfahren wurden gemeinsam von dem federführenden Land Mecklenburg-Vorpommern, weiteren Ländern und Kommunen, Vertretern von Genehmigungsbehörden, Nutzern (Bauvorlageberichtigten), der XLeitstelle in Hamburg und dem BMI in einem Digitalisierungslabor erarbeitet.
  • Anfang 2021 ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach dem EfA-Ansatz in der Pilotkommune Nordwestmecklenburg (MV) online gegangen. Die Umsetzung weiterer Baugenehmigungsverfahren ist in Vorbereitung

Förderung der Digitalisierung des Bauwesens

  • Um die Digitalisierung im öffentlichen Bauen aber auch in der gesamten Wertschöpfungskette Bau voranzutreiben haben das Bundesbauministerium (BMI) und das Bundesverkehrsministerium (BMVI) 2019 die Initiative „BIM Deutschland – Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens“ gestartet.
  • Unter dem Dach von BIM Deutschland werden Experten aus allen Bereichen des Bauwesens zusammenarbeiten. Sie betrachten dabei den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken – also das Planen, Bauen, Betreiben und den Rückbau von Bauwerken. BIM Deutschland unterstützt den Bund mit Beratung, Koordination und Qualitätssicherung bei seinen nationalen und internationalen BIM-Aktivitäten. Ein wichtiges Angebot wird das BIM-Portal sein, das breit gefächerte Informationen, Muster, Vorgaben und Werkzeuge allen Anwendern im Baubereich zur Verfügung stellen soll. Über die Planungs- und Ausführungsphase hinaus werden Strategien für die BIM-Nutzung auch in der Betriebsphase und weitere Schritte für die Zeit nach 2020 entwickelt.
  • Die Anwendung der Methode BIM – Building Information Modeling – wird einen signifikanten Beitrag für ein effizientes und kostensparendes Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken leisten.
  • Die Digitalisierung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Sie darf aber nicht zu Markzugangsbeschränkungen führen. Für eine Partizipation der vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland an der Digitalisierung sind offene und herstellerneutrale Standards für den Datenaustausch eine wichtige Voraussetzung. Hiervon wird letztlich die gesamte Wertschöpfungskette Bau profitieren. Das BMI tritt für „Open BIM“ ein.
  • Darüber hinaus fördert der Bund Forschungsvorhaben aus allen Bereichen der digitalisierten und automatisierten Prozesse, von der Robotik und Sensorik bis zu digitalen Prozessmodellen und Anwendungsfällen der Künstlichen Intelligenz. Die Ergebnisse können Beiträge für kostengünstiges und nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben liefern und werden potenziellen Nutzern zugänglich gemacht.

Standards und Normen können ebenso wie gesetzliche Regelungen im Baubereich zu Kostenfolgen führen. 

Die „Baukostensenkungskommission“ und das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ sind der Auffassung gewesen, dass Standards und Normen kostentreibend wirken können. In der Arbeitsgruppe „AG Standards im Bauwesen“ wurde gemeinsam mit den Verbänden der Produkthersteller, Planern sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft über Probleme der Normung, die Zusammenhänge von Normung, Standards und Kosten diskutiert und eine kritische Bilanz gezogen. Es wurden grundlegende Recherchen betrieben sowie Datenmaterial zur Normung analysiert. Es wurde eine Systematik zur Ermittlung von Kostenfolgen einschließlich der Überführung in eine Handlungsempfehlung entwickelt.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft Gestalten“ ist die Einführung einer Folgekostenabschätzung für neue Baunormen beschlossen worden. 

Die „temporäre Expertengruppe Baunormung“ hat auf Initiative des BMI ein Konzept zur Einrichtung einer zentralen unabhängigen Stelle erstellt. Normen und Standards im Wohngebäudebereich sollen hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz bewertet, ein Wirtschaftlichkeitsvotum abgeben und insbesondere Bund, Länder und Kommunen fachlich beraten werden. In einer wissenschaftlich begleiteten Pilotphase werden die Methodik für eine nachvollziehbare Folgekostenabschätzung festgelegt sowie die Plausibilitätsprüfung der unabhängigen Stelle anschließend angewendet. 

Die Bauministerkonferenz der Länder hat die Initiative des BMI, mit einer Pilotphase in die  Einrichtung der unabhängigen Stelle zu starten, begrüßt. Bund und Länder werden die Einführung der Folgekostenabschätzung beim DIN, wie in der „Normungsroadmap Bauwerke“ beschrieben, aktiv vorantreiben.

  • Damit die zusätzlichen investiven Impulse zu der angestrebten kurzfristigen Ausweitung des Wohnungsbaus führen, ist neben der Aktivierung von Bauland eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten notwendig. Auf der Basis, der durch die Bundesregierung deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau wird die Bauwirtschaft ihre positiven Ausbildungs- und Einstellungsaktivitäten der vergangenen Jahre fortsetzen und verstärken.
  • Die Nachwuchswerbung und -förderung der Bauwirtschaft und der planenden Berufe wird weiter verstärkt. Mit zielgruppengerechten Programmen, Wettbewerben und Kampagnen speziell für Schüler, Auszubildende, Studierende und Flüchtlinge wird für die Attraktivität der Bauberufe geworben.
  • Der Bund hat seine branchenübergreifende Fachkräftestrategie neu ausgerichtet und auf drei Bereiche konzentriert: die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale. Eine zentrale Rolle kommt hier der „Nationalen Weiterbildungsstrategie“ zu. Es gilt alle Beschäftigten dabei zu unterstützen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen gerade im digitalen Wandel der Arbeitswelt zu erhalten und anzupassen. Die Nationale Weiterbildungsstrategie wurde am 12. Juni 2019 vorgestellt. 
  • Bedeutender Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im Juni 2019 vom Bundestag verabschiedet wurde. Es wurde am 1. März 2020 in Kraft gesetzt. 
  • Die hohe Qualität der Berufsausbildung ist für die Bauwirtschaft wichtig. Die Eckwerte (Ausbildungsinhalte/Prüfungen) der Überarbeitung der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wurde im August 2019 vom dem BMWi in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern besprochen. Die rechtliche Umsetzung wurde eingeleitet, die neue Verordnung soll im August 2022 in Kraft treten. Mit einer breiten Grundbildung in den drei Grundberufen (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) und entsprechenden Aufbauberufen wird eine marktgerechte und zukunftsorientierte Qualifizierung gesichert. Dies trägt wesentlich zur Entscheidung junger Menschen für eine duale Berufsausbildung und damit zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Bauwirtschaft bei. 
  • Die Kommunen werden sich dafür einsetzen, als attraktive Arbeitgeber das notwendige Fachpersonal zu gewinnen, zu qualifizieren und zu halten. Die kommunalen Spitzenverbände werden die Kommunen hierbei unterstützen und den fachlichen Austausch fördern.
  • Weitere Informationen zum Maßnahmenpaket Baukostensenkung finden Sie hier.