Kommunales Handlungskonzept Münster
Schlagwörter: Baulandaktivierung, Imagekampagne, Lokale Bündnisse

© Stadt Münster
Münster, Nordrhein-Westfalen
313.559 Einwohner (1)
Wohnungsmarkt
Kappungsgrenze gesenkt und Mietpreisbremse eingeführt (2)
Durchschnittliche Abweichung der Angebotsmiete vom Bundesdurchschnitt 2018:
+36 % (3)
Projektbeschreibung
Das Bündnis "Wohnen in Münster" ist aus dem gleichnamigen Arbeitskreis entstanden, der 2004 seine Tätigkeit aufgenommen und Empfehlungen zum Handlungsprogramm Wohnen formuliert hat. Mit Initiierung des Bündnisses wird eine größere Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten gewährleistet und zudem die öffentliche Wirksamkeit der Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung des Wohnstandortes Münster gefestigt. Der wesentliche Fokus des Arbeitskreises Wohnen liegt in der Verbesserung der Qualität der Wohnquartiere und der Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum unter Berücksichtigung spezifischer Nachfragewünsche. Aus diesem Bündnis ist auch das "Handlungskonzept Wohnen" im Jahr 2013/2014 entstanden. Aufgabe des Handlungskonzepts ist es, die Ziele und Positionen in der Bauland- und Wohnungspolitik festzulegen und die städtischen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele zu bündeln. Die Ziele beinhalten insbesondere die Realisierung eines mittleren bis hohen Neubauvolumens, die Verbesserung der Wohnsituation für einkommensschwache Haushalte, Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende sowie sozial gemischte Wohnquartiere.
Beitrag zur Neubauakzeptanz
Mit dem Bündnis „Wohnen in Münster“ und dem später verabschiedeten Handlungskonzept Wohnen konnte in Münster ein gemeinsames Grundverständnis vom Wohnungsmarkt, eine Grundlage für politische Entscheidungen und Stärkung des politischen Rückhalts geschaffen werden.
Weiterführende Informationen
Lokale Bündnisse für bezahbares Wohnen und Bauen, 2017: S.23
(1) Datenquelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online; Datenlizenz by-2-0, Stand 31.12.2017
(2) BBSR (2017): Gemeinden mit Mietpreisbremse/Kappungsgrenzenverordnung
(3) empirica ag (empirica-systeme Marktdatenbank); Kommunen mit weniger als 50 Mietangeboten im Jahr 2018 wurden nicht berücksichtigt