Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau
Schlagwörter: Beteiligung, Imagekampagne

© Die sechs Landeseigenen Wohnungsbauunternehmen Berlins
Berlin, Berlin
3.769.495 Einwohner (1)
Wohnungsmarkt
Kappungsgrenze gesenkt und Mietpreisbremse eingeführt (2)
Durchschnittliche Abweichung der Angebotsmiete vom Bundesdurchschnitt 2018:
+40 % (3)
Projektbeschreibung
Die sechs landeseigene Wohnungsbauunternehmen Berlins bewirtschaften zusammen ca. 300.000 Wohneinheiten. Mittelfristig soll der Bestand an kommunalem Wohnraum zunehmen. Laut Auftrag des Berliner Senats sollen bis 2021 durch die landeseigenen Unternehmen 30.000 neue Wohnungen gebaut werden. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger zukünftig umfassend an der Planung beteiligt werden. Zur Erarbeitung eines Leitfadens zur Beteiligung haben die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam mit der Humboldt-Viadrina Governance Plattform die Trialogreihe „Partizipation im Wohnungsbau“ durchgeführt. Die dialogorientierte Trialogreihe bot die Möglichkeit zur Verständigung von Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Wissenschaft über Beteiligungsstufen und -formate sowie Qualitätskriterien in Beteiligungsverfahren. Die Leitlinien wurden von Oktober 2017 bis Juni 2019 durch ein Gremium erarbeitet, welches sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung sowie aus Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzt hat. Die Zwischenstände der Arbeitsergebnisse des Gremiums wurden in öffentlichen Werkstätten vorgestellt, diskutiert und ergänzt. Im Sommer 2019 konnten die Leitlinien durch das Arbeitsgremium beschlossen werden.
Wichtige Ergebnisse sind:
- Wohnraum wird gebraucht und soll durch Verdichtung und Neubau zustande kommen.
- Es muss sowohl schnell und preisgünstig als auch partizipativ und qualitativ anspruchsvoll gebaut werden.
- Partizipationsverfahren in der Entwicklung neuer Projekte im Wohnungsbau bieten die Chance, rechtzeitig Konflikte aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten für Probleme gemeinsam zu entwickeln.
- Partizipation braucht eine qualitative Weiterentwicklung und unterstützende Strukturen.
- Beteiligung soll inklusiv gestaltet werden und zwischen verschiedenen Stufen des Umfangs unterscheiden.
Im Anschluss beauftragte der Berliner Senat im September 2019 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Leitlinien unter Beteiligung der planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke. Die Erstellung des Umsetzungskonzeptes wurde durch einige Teilnehmende des früheren Arbeitsgremiums zur Erarbeitung der Leitlinien begleitet. Das fertige Umsetzungskonzept soll im Sommer 2020 vorgelegt werden. Danach werden sich das Abgeordnetenhaus und der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke damit befassen.
Beitrag zur Neubauakzeptanz
Mit der Erarbeitung breit getragener Leitlinien für die Partizipation im Wohnungsbau werden für alle Beteiligten verlässliche Strukturen und Grundlagen geschaffen. Die gemeinsamen Leitlinien sind ein starkes Bekenntnis für den Wohnungsneubau in enger Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung, kommunaler Wohnungsunternehmen und Stadtgesellschaft. So fördert das Land Berlin zusammen mit seiner kommunalen Wohnungswirtschaft ein besseres Neubauklima und trägt aktiv zu einer Steigerung der Akzeptanz von Wohnungsneubau bei.
Weitere Fotos
Weiterführende Informationen
Leitlinien Bürger*innenbeteiligung an der Stadtentwicklung
Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung
Humboldt-Viadrina Governance Platform
Bürgerbeteiligung bei der HOWOGE
(1) Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.12.2019
(2) BBSR (2017): Gemeinden mit Mietpreisbremse/Kappungsgrenzenverordnung
(3) empirica ag (empirica-systeme Marktdatenbank); Kommunen mit weniger als 50 Mietangeboten im Jahr 2018 wurden nicht berücksichtigt
Bildnachweise: Foto 1: © Die sechs Landeseigenen Wohnungsbauunternehmen Berlins; Foto 2+3: © Marieluise Handrup